Jeder von uns ist mal Kunde, deswegen sollte wir alle den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.
Die Gewährleistung...
... ist für alle Produkte und Dienstleistungen verpflichtend. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: BGB) sind die Gewährleistungsbedingungen fest geregelt.
In Deutschland haben Sie eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Gebrauchtwaren und Dienstleistungen (zum Beispiel: Reparaturen) hingegen mindestens einem Jahr. Der Hersteller und / oder Händler darf Ihnen natürlich eine längere Gewährleistung bieten.
Die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, greift unter anderem wenn ein Produkt defekt ist. Dieser Defekt darf natürlich nicht durch Eigenverschulden entstanden sein.
Ein Sachmangel beziehungsweise Gewährleistungsfall liegt ebenfalls vor, wenn das Produkt nicht der Beschreibung entspricht, Bestandteile des Angebotes fehlen und / oder vom Kaufvertrag abweichen.
Sollten Sie einen Mangel feststellen, melden Sie es umgehend dem Hersteller oder dem Händler. Um dies im Streitfall nachweisen zu können, sollten Sie dies unbedingt auf schriftlichem Wege erledigen.
Die Garantie ...
... ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung. Die Garantiebedingungen darf der Hersteller selber festlegen.
Ebenfalls wie bei der Gewährleistung deckt die Garantie in der Regel auch kein Eigenverschulden ab. Manchmal, bei kostenpflichtigen Garantieerweiterungen, kann es sein, dass Eigenverschulden abgedeckt ist. Wichtig hierfür ist, dass dies in den Garantiebedingungen angegeben ist.
Grundsätzlich ähnelt die Garantie der Gewährleistung. Sie dient aber eher als zusätzlicher Vertrauensfaktor. Häufig beinhaltet die Garantie sogar mehr Leistung als die Gewährleistung oder geht darüber hinaus. Es ist aber ausgeschlossen, dass die Garantie die Gewährleistung mindert.
Garantie / Gewährleistung bei Smartphones
Stellen Sie sich vor, bei Ihrem Smartphone funktioniert die Bedienung nicht richtig, weil der Touchscreen Ihre Eingabe nicht annimmt.
Wenn Sie die Symptome nicht sofort reklamieren, laufen Sie in die Gefahr, dass Ihnen das Smartphone durch Eigenverschulden kaputt geht. Denn wenn es Ihnen vor der Reklamation hinfallen sollte und das Display bricht, wird sehr wahrscheinlich die Gewährleistung und / oder Garantie abgelehnt. Es wird schwierig den Hersteller / Händler zu überzeugen, dass der Defekt bereits vor dem Sturz vorhanden war.
Sofern der Werks- / Auslieferungszustand bei Reklamation verändert ist, besteht nur schwierig das Recht auf Reklamation.
Unvermeidliche Gebrauchsspuren sind davon ausgeschlossen. Bei Smartphones zum Beispiel lassen sich Fingerabdrücke oder Staubablagerungen nicht vermeiden. Auch minimale Kratzer sind alltagsübliche Merkmale, die die Gewährleistung / Garantie nicht verfallen lassen.
Im Zweifel holen Sie sich immer eine zweite Meinung.
Tipp
Wir alle sind Menschen und machen Fehler und vor allem elektronische Bauteile können schnell mal einen Defekt haben. Niemand macht sowas um Sie zu Ärgern.
Wenn Sie von Ihrem Recht gebrauch machen, seien Sie verständnisvoll, solange sich der Hersteller / Händler korrekt verhält. So ist es für alle Parteien angenehm und einfach eine Lösung für Sie zu finden.
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Kilian Stranghöner
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