Werkstatt Vangerow - Vangerow GmbH

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Technische Überholung und WLAN-Aufrüstung von Röhrenradios in Reutlingen

Ihr Röhrenradio soll technisch veredelt und damit „better than new“ werden?

Mit einem Rasperry Pi machen wir es zum Webradio, mit dem Sie Musik streamen können.

Am besten, wir sprechen mal über die Details. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Die Werkstatt Vangerow ist Ihr Reparatur-Profi in der Region. Sie finden uns im Industriegebiet Lachenhau in Reutlingen Mittelstadt. Schnell erreichen Sie uns über die B312 oder B27 auch von Tübingen, Reutlingen, Metzingen, Nürtingen, Filderstadt.

Technische Überholung und WLAN-Aufrüstung von Röhrenradios in Reutlingen

Unterhaltungselektronik Reparatur

Mit einem Röhrenradio aus der Vangerow Manufaktur kaufen Sie eine hochwertige, moderne Musikanlage mit dem einmaligen Charme eines Röhrenradios aus den 50er / 60er Jahren. Eines Original-Röhrenradios, versteht sich – es handelt sich nicht um neue, auf alt gemachte Geräte! Unter dem Motto „better than new“ werden alte Radios umsichtig restauriert und mit modernster Technik veredelt. Dadurch sind sie WLAN- und Cloudfähig und können über eine App gesteuert werden. Für Musikliebhaber ist der warme Klang ein Hochgenuss. Individualisten lieben das besondere Design und das untrügliche Gefühl ein Unikat zu besitzen.

Voraussetzungen

  • es handelt sich nicht um ein Allstrom-Gerät 
  • keine baulichen Veränderungen bei Vor-Reparaturen 
  • es liegt kein irreparabler Schaden vor (Sturz, Gewalteinwirkung, elektr. Schaden) 
  • das Gerät ist technisch in Ordnung, UKW-Empfang ist möglich

Falls Ihr Gerät defekt sein sollte, bzw. nicht der o.g. Zustandsbeschreibung entspricht, würden wir Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag erstellen. 

Durchzuführende Arbeiten

  • Reinigung des Gerätes innen und außen 
  • Reinigung der Platine/Schaltung und Nacharbeiten der Lötverbindungen 
  • alle Komponenten werden überprüft und entsprechend ihres Zustandes behandelt (Reparatur, Austausch) 
  • Prüfung des Netzanschluss-Kabels –> ggf. Austausch 
  • Überprüfung bzw. Austausch der Teer-Kondensatoren 
  • Überprüfung aller Elektrolyt-Kondensatoren –> ggf. Austausch oder Erweiterung 
  • Reinigung der Elektronenröhren und Sockel Überprüfung der Schaltung Reinigung und Überarbeitung der Bedienelemente (Potentiometer, Drehkondensatoren) 
  • Einbau des Raspberrys und Einbindung in die bestehende Schaltung und das Gehäuse 
  • umfassende Funktionskontrolle und VDE-Prüfung

Sie erhalten das überarbeitete Smart-Röhrenradio mit einer detaillierten Dokumentation. Mit diesem Gerät stehen Ihnen die modernen Möglichkeiten der Übertragungstechnik zur Verfügung.

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Besonderheiten

Ausbildungsbetrieb
eigene Reparaturwerkstatt
Rollstuhlgerechter Eingang
Wartebereich vorhanden
WLAN im Eingangsbereich

Impressum und AGBs

Impressum

Vangerow GmbH
Keltenstr. 8

72766 Reutlingen-Mittelstadt

Tel: +49(0)7127-9876-300
Fax: +49(0)7127-9876-543
Email: info@vangerow.de
Web: www.vangerow.de

Amtsgericht Stuttgart HRB 722490
Sitz der Gesellschaft: Reutlingen-Mittelstadt

Handwerksrolle HWK Reutlingen: 0049348 (Radio- Fernsehtechnik, Informationstechnik, Elektrotechnik)

Geschäftsführer: Barbara und Steffen Vangerow, Axel Grimm

USt.-ID umsatzsteuerl. Org.schaft: B. Vangerow: DE343451491

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich-Vertragsgegenstand

(1)    Unsere AGB gelten für die Erbringung von Reparaturleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

(2)    Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Reparaturleistungen vorbehaltlos ausführen.

(3)    Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Reparaturauftrag des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)    Maßgeblich ist der vereinbarte Preis.

(2)    Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen und nach Rechnungserteilung sofort in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(3)   Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 4 Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben worden, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass es sich dabei lediglich um ungefähre Ziele handelt, die geschätzt sind. Sofern sich die Fristen verlängern, informieren wir den Auftraggeber telefonisch.

 

§ 5 Haftung für Mangel

(1)    Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

(2)    Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(3)    Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.

(4)    Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

 

§ 6 Haftung für Schäden

(1)    Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen so wie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2)    Der vorgenannte Haftungsschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3)    Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

(4)    Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

 

§ 8 Form und Erklärung

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 9 Rechtswahl-Gerichtsstand

(1)    Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)    Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

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