Samaras Kaffeemaschinen - Service & Verkauf

Urlaubsinfo

Vom 16. bis zum 27. April 2024 haben wir wegen Betriebsurlaub geschlossen!  

Aktuelles

Für unsere Kunden sind wir immer erreichbar! Montag und Mittwoch nach Vereinbarung.

 

Kaffeevollautomaten und Siebträger Reparatur Experte in Ulm

Seit dem Jahr 1989 bin ich stolzer Inhaber meines erfolgreichen Geschäfts Samaras in Ulm, Kaffeemaschinen Reparatur Service Ulm. Meine Leidenschaft für Kaffee hat mich im Jahr 2010 dazu veranlasst, einen professionellen Reparaturservice für Kaffeemaschinen anzubieten. Ganz gleich ob Sie eine Jura, DeLonghi, Saeco, Nivona, Siemens oder eine andere Marke haben, ich biete umfassende Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für Kaffeemaschinen an. In Ulm und den umliegenden Regionen, wie Blaustein, Dornstadt oder Erbach, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Kaffeemaschinenreparaturen.

Vertrauen Sie dem Kaffeemaschinen Reparaturservice Ulm und genießen Sie Ihren Kaffee in vollem Geschmack!

Ihre Saeco zeigt eine Fehlermeldung? Aus Ihrem Jura Kaffeevollautomaten kommt kein Kaffee mehr? In unserer hauseigenen Meisterwerkstatt führen wir Reparaturen und ...

... Wartungen von Kaffeemaschinen auf dem neuesten technischen Stand durch. Mit jahrelanger Erfahrung in nahezu allen Kaffeemaschinen-Marken sind wir in der Lage, Ihren morgendlichen Wachmacher vor Ort wieder in Schwung zu bringen, damit Sie nicht lange auf Ihre Kaffeemaschine verzichten müssen.

Ob für den Einsatz im Haushalt oder im Gewerbebetrieb - wir bieten für jeden Bedarf die passende Kaffeemaschine und das passende Servicepaket. Als Jura-Gastro Händler Mitglied profitieren Sie von unseren exklusiven Vorteilen.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns telefonisch oder kommen Sie persönlich in der Wagnerstraße 99 in Ulm vorbei. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen und finden die optimale Lösung für Sie.

Entdecken Sie hilfreiche Informationen, wenn Ihr Nivona Kaffeevollautomat einen Fehlercode anzeigt auf unserem Blogbeitrag: "Nivona NICR Kaffeevollautomaten: Die häufigsten Fehler". 

Kaffeemaschinen Reparatur Service und Kundendienst in Ulm

Kaffeemaschinen Reparatur
Geräte

Folgende Kaffeemaschinen reparieren wir:

  • Kaffeevollautomat
  • Siebträgermaschine
  • Gastrokaffeeautomat
  • Bürokaffeeautomat
Marken

Kaffeevollautomaten und Siebträgermaschinen Reparatur und Service folgender Marken:

  • Jura
  • DeLonghi
  • Saeco
  • Krups
  • Gaggia
  • Nivona
  • weitere Marken auf Anfrage
Preise

Reparaturpreise für Kaffeemaschinen / Siebträger Reparatur

35,- €*
15,- €*
auf Anfrage

*alle Preise inkl. MwSt.

Zusätzliche Informationen
  • Meisterbetrieb seit 1989

Bewertungen

  • Bewertung vom 31.07.2020 - 16:58
    Marion Schlegel
    Bewertung:
    Kompetente, freundliche Beratung und schnelle Reparatur einer älteren Delonghi zu einem sehr fairen Preis. Jederzeit wieder!

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Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Kundenparkplätze vorhanden.

Besonderheiten

eigene Reparaturwerkstatt
Meisterbetrieb

Impressum und AGBs

 

Impressum

EURONICS Samaras
Inh. Anastasios Samaras
Wagnerstr. 99
89077 Ulm

Telefonnummer: +49 731 36397
Faxnummer: +49 731 32995
E-Mail: info@samaras.de
Web: www.samaras.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Service Point Samaras

1. Lieferung

1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden nicht entgegenstehen.

2. Preisänderungsvorbehalt

2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten des Händlers höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7% des vereinbarten Preises, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

2.2 Dieses Recht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.

3. Gewährleistung

3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte 1 Jahr.

3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungspflicht beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag zurück, hat er für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler zurückzuerstattende Kaufpreis.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.a. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.

4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

5. Schadenersatz

5.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf.

5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

6. Datensicherung

6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierzu gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. entgegenstehen.

7. Reparaturen

7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheines – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler angeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.4 Die Gewährleistungspflicht bei Reparaturen beträgt ein Jahr.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

8.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von §33 Bundesdatenschutzgesetz.

8.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

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