Elektro Reparatur und Kundendienst Bad Sobernheim


EP: Gayer GmbH
- Großstraße 26-28
55566 Bad Sobernheim - info@elektrogayer.de
- 06751/3424
- 06751/4616
- www.elektro-fachhandel-ba ...
2 Bewertungen
Öffnungszeiten
Elektrogeräte Reparatur aller Art in Bad Sobernheim
Ihr Elektrogerät ist kaputt und Sie wissen nicht weiter? Dann sind Sie bei uns richtig! Elektro Reparatur und Kundendienst Bad Sobernheim nimmt sich Zeit für Ihr Anliegen und findet die beste Lösung für Sie.
Unsere Reparaturwerkstatt und Kundendienst bietet Ihnen qualifizierte Reparaturen an Haushaltsgeräten, Kaffeemaschinen, Fernsehern und SAT-Anlagen. Wir reparieren, installieren, planen und beraten Sie kompetent.
Das Team von EP: Gayer fährt zu Ihnen in Bad Sobernheim, Idar Oberstein, Bad Kreuznach sowie im näheren Umland vor Ort und repariert Ihr Haushaltsgerät.
Kaffeemaschin Reparatur Service Bad Sobernheim

- Geräte
Folgende Kaffeemaschinen reparieren wir:
- Kaffeevollautomat
- Bürokaffeeautomat
- Marken
Kaffeevollautomaten Reparatur und Service folgender Marken:
- Jura
- DeLonghi
- Saeco
- Krups
- Gaggia
- Melitta
- AEG
- Siemens
- Nivona
- weitere Marken auf Anfrage
- Preise
Reparaturpreise für Kaffeemaschinen
schriftlicher Kostenvoranschlag 39,00 €* Kaffeemaschinen Wartung auf Anfrage Kaffeemaschinen Reinigung auf Anfrage *alle Preise inkl. MwSt.
- Zusätzliche Informationen
- Meisterwerkstatt
- Partner der Wertgarantie
- Kostenlose Entsorgung von Altgeräten
Waschmaschinen und Haushaltsgeräte Reparatur und Kundendienst Bad Sobernheim

Unsere top geschulten Techniker fahren für Sie vor Ort in der Region Bad Sobernheim, Bad Kreuznach, Bad Münster, Simmern, Idar, Oberstein, Meisenheim, Kirn und Umgebung.
- Geräte
Hausgeräte Reparatur für folgende Geräte:
- Backofen
- Dunstabzugshaube
- Elektroherd
- Gerfrierschrank
- Kochfeld
- Kühlschrank
- Spülmaschine
- Trockner
- Waschmaschine
- Marken
Wir reparieren Haushaltsgroßgeräte wie beispielsweise: Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen und Co. folgender Marken:
- AEG
- Bosch
- Siemens
- Bauknecht
- Miele
- Privileg
- Candy Hoover
- Electrolux
- weitere Marken auf Anfrage
- Preise
Unsere Preise für die Hausgeräte Reparatur
Kostenvoranschlag (inkl. Anfahrt & Überprüfung) auf Anfrage Anfahrtspauschale auf Anfrage Technikerstunde auf Anfrage *alle Preise inkl. MwSt.
- Servicegebiet
In folgenden Gebieten fahren wir für die Hausgeräte Reparatur vor Ort
- 55450 Langenlonsheim
- 55490 Gemünden, Hunsrück
- 55543 Bad Kreuznach
- 55546 Hackenheim
- 55559 Bretzenheim, Nahe
- 55566 Bad Sobernheim
- 55568 Abtweiler
- 55569 Nußbaum, Kreis Bad Kreuznach
- 55571 Odernheim am Glan
- 55583 Bad Münster am Stein-Ebernburg
- 55585 Duchroth
- 55590 Meisenheim, Glan
- 55592 Breitenheim
- 55593 Rüdesheim, Kreis Bad Kreuznach
- 55595 Winterburg
- 55596 Waldböckelheim
- 55606 Bärweiler
- 55608 Becherbach bei Kirn
- 55618 Simmertal
- 55619 Hennweiler
- 55621 Hundsbach bei Kirn
- 55627 Merxheim, Nahe
- 55629 Schwarzerden, Hunsrück
- 55743 Fischbach bei Idar-Oberstein
- 55758 Bärenbach bei Idar-Oberstein
- 67744 Löllbach
- 67821 Alsenz
- 67822 Niedermoschel
- 67823 Lettweiler
- 67824 Feilbingert
- 67826 Hallgarten, Pfalz
- 67829 Callbach
- Zusätzliche Informationen
- Meisterwerkstatt
- Partner der Wertgarantie
Telefonanlage Reparatur Service Bad Sobernheim

- Geräte
Wir bieten die Reparatur und den Service für Telefonanlagen an
- Marken
Computer Reparatur und Service für folgende Marken
Gigaset Panasonic Grandstream Siemens weitere Marken auf Anfrage
- Preise
schriftlicher Kostenvoranschlag für Computer Reparatur sowie weitere Geräte auf Anfrage Wartung auf Anfrage Reinigung auf Anfrage *alle Preise inkl. MwSt.
- Zusätzliche Informationen
- Meisterwerkstatt
- Partner der Wertgarantie
TV und Hifi Reparatur Service und SAT-Anlagen Installation Bad Sobernheim

- Geräte
Unsere Reparaturspezialisten reparieren folgende Geräte der Unterhaltungselektronik:
CD-Player Lautsprecher Plattenspieler Röhrenverstärker Tonbandgerät Verstärker BluRay-Recorder DVD-Recorder Fernbedienung Fernseher VHS-Videorecorder Sat-Anlage SAT-Receiver BluRay-Recorder - Marken
Nachfolgende Marken von Geräten der Unterhaltungselektronik reparieren wir in unserer Fachwerkstatt:
Braun Harman Kardon Grundig Metz Philips Grundig Onkyo Panasonic Sony LG Marantz Samsung Denon Toshiba Kenwood Kathrein Teufel Telestar Pioneer TechniSat JVC Weitere Marken auf Anfrage
- Preise
Reparaturpreise für die Installation bzw. Reparatur für Geräte der Unterhaltungselektronik
schriftlicher Kostenvoranschlag auf Anfrage Installation Sat-Anlage auf Anfrage Abholservice für defekte Geräte auf Anfrage Programmeinstellung beim Fernseher auf Anfrage Fernbedienungswartung auf Anfrage *alle Preise inkl. MwSt.
- Zusätzliche Informationen
- Meisterwerkstatt
- Partner der Wertgarantie
Hausinstallationen Service Wartung Reparatur Bad Sobernheim

- Geräte
Unsere Elektriker warten, reparieren und installieren in der Hausinstallation nachfolgende Bereiche bzw. Geräte:
Beleuchtung Boiler Durchlauferhitzer Elektriker Nachtspeicherofen Solaranlage Türklingel Türsprechanlage Überwachungsanlage Überwachungskamera - Marken
Folgende Marken reparieren wir im Bereich der Hausinstallation:
Abus Brennenstuhl Daitem FireAngel Bosch Nest Vaillant Viessmann Trotec E.ON Klarstein Netgear Comfee INSTAR weitere Marken auf Anfrage
- Qualifizierter und fachgerechter Service vom Sicherheitsprofi in Bad Sobernheim
Gerne informiert Sie unser Hausinstallation Service Team über die Planung, Installation und Wartung von Alarmanlagen, Rauchmelder und Überwachungskameras.
Rauchmelder Installation Bad Sobernheim
Brandschutz: Rauchmelder Pflicht in Deutschland!
Qualifizierte und fachgerechte Montage von Rauchmeldern gemäß DIN 14676. Wir führen Qualitäts-Rauchmelder mit CE-Kennzeichnung. Achten Sie beim Kauf auf Qualität und kaufen Sie einen Rauchmelder mit einem „Q“ Qualitätszeichen oder einem VdS Gütesiegel.
Gerne informieren wir Sie beim Kauf, der Montage und Wartung von Rauchmeldern und Brandwarnmeldeanlagen.
Alarmanlagen Service vom Sicherheitsprofi
Unser Service für Ihre Sicherheit!
Beratung, Planung, Installation und Wartung von Alarmsystemen - alles aus einer Hand! Wir führen top Alarmanlagen die Ihre Immobilie gezielt vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns und wir informieren Sie über die effektivsten und sinnvollsten Schutz-Maßnahmen. Denn Einbruchschutz fängt bei der richtigen Planung Ihres Alarmsystems an.
Kompetente Installation von Überwachungstechnik
Überwachung mit HD-Kameras!
Wir installieren Überwachunskameras im Aussen- und Innenbereich. Sie möchten eine einfache aber zuverlässige Lösung zur Überwachung Ihrer Immobilie? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Sicherheit im Eigenheim.
Für die Überwachung von Innen- und Aussenbereich Ihres Zuhauses bieten wir Ihnen passende Lösungen.
- Elektroinstallation in Bad Sobernheim
Sie möchten einen neuen Lichtschalter installieren lassen? Oder Ihre Steckdose ist defekt? Dann sind wir für Sie da! Gerne beraten wir Sie auch bei der Planung von Elektro-Installationen im Neu- oder Altbau.
Wir sind stark in der Planung, Beratung und Durchführung von Beleuchtungsanlagen, Elektroheizungen, EDV- und Telefonverkabelung und Kabelfernsehen.
Unser Service:
Kleininstallationen, wie z.B.:
- Steckdosen
- Lichtschalter
- Klingel- und Gegensprechanlagen
VDE Prüfung / E-check:
- für gewerbliche Büros oder private Haushalte
- mehr Sicherheit durch Prüfung von Elektroanlagen und Geräten
- nach erfolgreicher Sichtung mit Dokumentation erhalten Sie die E-Check Plakette / das VDE Prüfsiegel
- Nachweis für z.B. Versicherungen
Starkstromanschluss:
- für Gewerbe und Private Haushalte
- fachgerechtes verlegen von Starkstromkabel
- Starkstrom Dosen Anschluss vom Profi /Elektromeister
- sicherer Anschluss von Großgeräten (z.B Elektroherd)
Autoladestationen:
- Installation von Autoladestationen in der Garage oder auf dem Parkplatz
- Beratung und Installation von freistehenden Ladestationen und Wandmontagen, sowie fachmännische Kabelmontage
Gerne beraten wir Sie auch zum Thema effizient Energie sparen!
- Preise
Angebotserstellung bzw. Kostenvoranschlag für Hausinstallationen
Angebotserstellung auf Anfrage Wartung auf Anfrage Reinigung auf Anfrage *alle Preise inkl. MwSt.
- Zusätzliche Informationen
- Meisterwerkstatt
- Partner der Wertgarantie
Staubsauger und Mikrowellen Reparatur Service Bad Sobernheim

- Geräte
Reparaturservice und Wartung bieten wir Ihnen für nachfolgende Kleingeräte an:
Mikrowelle Staubsauger - Marken
Folgende Kleingeräte Marken reparieren wir in unserer Werkstatt:
Tefal Bosch Philips Wella Severin Grundig Weber Remington Krups Makita Braun Festool Gardena Black & Decker weitere Marken auf Anfrage
- Preise
schriftlicher Kostenvoranschlag z.B: Staubsauger Reparatur auf Anfrage Wartung auf Anfrage Reinigung auf Anfrage *alle Preise inkl. MwSt.
- Zusätzliche Informationen
- Meisterwerkstatt
- Partner der Wertgarantie
Bewertungen
- Bewertung vom 26.01.2023 - 17:02Rosemarie SchmidtBewertung:Ich bin sehr zufrieden der Techniker hatte den Fehler schnell gefunden, und das LNB auf dem Dach ausgetauscht was gar nicht so einfach war weil die Satantenne schwer zu erreichen ist . Prima Techniker !!!
- Bewertung vom 14.01.2023 - 14:28Rudi PompBewertung:Hier bekomme ich Beratung für Anschaffung , Zubehör und Ersatzteile
Hinterlassen Sie hier eine Bewertung
Standort
Parkmöglichkeiten
Anfahrt Firmenparkplatz über Kreuzstraße
Handwerksrolleneintrag
Besonderheiten
Impressum und AGBs
- Impressum
EP: GAYER GmbH
Großstr. 26 - 28
55566 Bad SobernheimGeschäftsführer: Michael Gayer
Tel.: 06751 / 3424
Fax.: 06751 / 4616
www.elektrogayer.de
info@elektrogayer.deUST.-IdNr.: DE 167123294
Amtsgericht: Bad Kreuznach, HRBG 2818
- AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist für alle Angebote Aufträge, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Bauleistungen, die wir an Auftraggeber leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
I. Leistungs- und Reparaturbedingungen (ohne Bauleistungen)
1 Allgemeines
Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen. es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Untertagen behält sich der Werkunternehmer Eigentumsund Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
2 Termine
Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
3 Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird - im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen - der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
3.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhart versäumt;
3.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
3.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
4 Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Werkunternehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Werkunternehmers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Werkunternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vor-stehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Werkunternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
5 Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen
5.1 Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
6 Eigentumsvorbehalt
Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. Ä. nichtwesentliche Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Werkunternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Werkunternehmer den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2 entsprechend.
II. Verkaufsbedingungen
1 Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Verkäufer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer ausführen zu lassen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
2 Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
3 Gewährleistung und Haftung.
3.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.
4 Haftung auf Schadenersatz
4.1 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
4.2.1 Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2.2 Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
4.2.3 Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
4.2.4 Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
4.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
4.4 Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.
5 Rücktritt
Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
III. Bauleistungen
1 Begriff der Bauleistung
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.
2 Allgemeines, Termine
Es gelten die Bestimmungen unter I Nr. 1 und 2 entsprechend.
3 VOB
Für die Ausführung von Bauleistungen gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und betreffend DIN 18299, DIN 18382. DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ auszugsweise auch Teil C.
IV. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen einschließlich Bauleistungen, Reparaturen und Verkäufe
1 Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.4 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.
1.5 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen.
2 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gemäß vorgenannter Regelungen gilt bei der Ausführung von Bauleistungen die VOB/B als Ganzes. § 13 Nr. 4 VOB/B (Fassung 2006) hat folgenden Inhalt:
1. Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr.
2. Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Abs. 1 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist.
3. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme (§12 Nr.2).