Label an Elektkrogeräten

Label an Elektrogeräten

Label an Elektkrogeräten
Reparatur Revolution | 22. Oktober 2019

Für viele Produkte gilt in der Europäischen Union eine Kennzeichnungspflicht. Um diese zu gewährleisten, sind die Hersteller oder Vertreiber verpflichtet, Label an Elektrogeräten gut sichtbar und dauerhaft anzubringen.

„Reparieren ist besser als Wegwerfen!“ Dieser Satz ist Motivation und Verpflichtung der Vangerow GmbH in Reutlingen. Nutzen Sie die vielfältigen Reparatur-Angebote für Elektrogeräte unserer zertifizierten Meisterbetriebe.

Hintergrund

In diesem Beitrag geht es ausschließlich um Label an Elektrogeräten. Andere Produktgruppen betrachten wir nicht. Zum Glück, muss ich sagen, da ich vor allem die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel als ein gewaltiges Trauerspiel betrachte.

Der Grundgedanke einer einheitlichen Kennzeichnung war ursprünglich zweigeteilt:

  • Schutzfunktion: Der Verbraucher kann sicher sein, ein sicheres und gesundheitlich unbedenkliches Gerät zu erwerben.
  • Kaufentscheidung: Spezielle Hinweise unterstützen den bedarfsgerechten Erwerb.

Aber warum „ursprünglich“? Inzwischen finden sich die unterschiedlichsten Label an Elektrogeräten, die mit den einstigen Ideen wenig gemein haben. Ein wahrer Wust von diesen Dingern pappt an den Geräten und dient dabei lediglich dem Marketing. Für den Kunden wird es zunehmend schwieriger, die für ihn relevanten richtig zu erkennen.

Label an Elektrogeräten

Es würde den Rahmen sprengen, wenn wir an dieser Stelle alle existierenden Label beschreiben und auf ihre Sinnhaftigkeit durchleuchten wollten. Vielmehr möchte ich auf die eingehen, die Ihnen bei der Beurteilung eines Elektrogerätes durchaus helfen können.

CE-Kennzeichnung

Dieses Label bescheinigt dem Gerät, dass es den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Der Kunde erkennt, dass es sich um ein sicheres Produkt handelt, bei dem die grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen eingehalten wurden. Teilweise gibt eine zusätzliche vierstellige Zahl die Prüfstelle an, die das kontrolliert hat.

Im Handel müssen Elektrogeräte innerhalb der Europäischen Union damit gekennzeichnet sein, weshalb es auch als „Reisepass“ für den Europäischen Binnenmarkt bezeichnet wird. Diese Regelung gilt für Geräte, die seit dem 07. Mai 1985 erstmalig auf dem Markt erscheinen. Das Label ist aber kein Gütesiegel, aus dem sich Aussagen über die Qualität des Produktes ableiten lassen.

GS-Zeichen

Mit dem deutschen Siegel Geprüfte Sicherheit bescheinigen die Hersteller, dass Ihr Gerät den Anforderungen gemäß §21 des Produkt-Sicherheitsgesetzes entspricht. Das Prüfverfahren ist freiwillig und dient zum einen als (bedingtes) Qualitätssiegel und zum anderen den Marketingstrategien. Unabhängige Prüfer begutachten dabei ein Baumuster und überwachen den Fertigungsprozess.

Aussagen über Qualität und Lebensdauer eines Produktes können aus diesem Label an Elektrogeräten nicht hergeleitet werden, da die Tests nur auf die Sicherheits-Aspekte ausgerichtet sind.

Energielabel

Kein Label an Elektrogeräten beeinflusst die Kaufentscheidung in dem Maße, wie dieses. Für viele Produktgruppen ist es gesetzlich vorgeschrieben. Dank einer leicht verständlichen Farbskala von grün bis rot ist die Energie-Effizienz leicht erkennbar: grün ist gut, rot ist schlecht.

Weil die einzelnen Geräte im Laufe der Zeit eine immer bessere Energiebilanz aufwiesen und sich immer mehr im Bereich der grünen Kennzeichnung befanden, musste eine Neuordnung her. Für die Hersteller bestand kein Grund zu einer weiteren Verbesserung. Hatte ihr Produkt doch eine „grüne“ Energiebewertung.

Inzwischen liegt eine aktualisierte Klassifizierung vor, bei der auf die zusätzlichen „+“ – Zeichen verzichtet wird. Dafür hat die EU statt der bisherigen Einteilung von A bis D die Abstufung A bis G eingeführt.

Die Sache hat aber leider einen Haken. Die Angaben über den Energieverbrauch liefern die Hersteller. Nun möchte ich keinen direkten Bezug zur Differenz zwischen genanntem und tatsächlichem Kraftstoffverbrauch von Autos nehmen. Aber Parallelen gibt es schon.

Beispiele gefällig? Bitte schön:

  • Staubsauger werden mit leerem Beutel geprüft
  • am Bildschirm wird die Helligkeit während der Messung verringert
  • Kühlgeräte im Leerlauf und nicht beim Einlagern warmer Lebensmittel

Eine Abgeordnete des Deutschen Bundestages wollte von der Bundesregierung wissen, ob sich Elektrogeräte im Testbetrieb anders verhalten als bei normaler Nutzung. Die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums: Man könne nicht ausschließen, dass es bei den Hersteller-Angaben zum Energieverbrauch „in Einzelfällen auch zu Manipulationen kommt“. Dem möchte ich nichts hinzufügen.

Aber dieses Label an Elektrogeräten liefert auch wertvolle Angaben über gerätespezifische Eigenschaften der jeweiligen Produktgruppe. Diese Informationen ermöglichen dem Kunden eine bedarfsgerechte Anschaffung.

Umwelt-Label

Für viele Menschen gewinnt der Umweltgedanke zunehmend an Bedeutung. Neben der Energieeffizienz werden zum Beispiel die Energiebilanz, die Nachhaltigkeit und der Umfang an benötigten Rohstoffen zur Produktion wichtig.

Die freiwillige Kennzeichnung wird von verschiedenen Institutionen, Verbänden und unabhängigen Prüfinstituten vergeben. Wegen der großen Anzahl ist es aber ratsam, sich von der Glaubwürdigkeit der Labels im Einzelnen zu vergewissern.

Bei Kunden, die sich verstärkt ökologisch orientieren, haben diese Labels an Elektrogeräten durchaus eine kaufentscheidende Wirkung. Wie Umfragen bei Herstellern ergaben, liefern sie allerdings keine Impulse für Produkt-Innovationen.

VDE-Prüfplakette

Diese Kennzeichnung finden wir vor allem an Elektrogeräten in Firmen und Institutionen. Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige VDE-Prüfung schließt die sichtbare Dokumentation in dieser Form ein. Sie ist in Privathaushalten nicht erforderlich.

Die Prüfplakette gibt es in verschiedenen Ausführungen. Dass sie uns so oft begegnet ist Grund genug, sie in diesen Beitrag einzubeziehen.

Zusammenfassung

Es ist nicht möglich, die Anzahl der Label an Elektrogeräten zu bestimmen. Einige, auch hier nicht genannte, sind gesetzlich vorgegeben und verweisen auf gerätespezifische Eigenschaften. Die Mehrheit aber ist Teil der Verkaufs-Strategie der Hersteller.

An dieser Stelle zeigt sich der Vorteil des Einzelhandels. Das Fachpersonal erklärt Ihnen nicht nur die Bedeutung der Kennzeichnungen, sondern kann Ihnen punktgenau die Funktionen und Eigenschaften der Geräte selbst vorstellen.

Steffen Kellner

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